Fragen und Ratschläge - FAQ für den Käufer und Mieter

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Inhaltsverzeichnis

30 Sep. 2005

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Wie und ab wann kann ich bieten?

Sie melden sich zuerst bei uns mit Ihrer Emailadresse an. Wir unterscheiden zwei Vorgänge. In der ersten Phase wird ein Objekt nur präsentiert (Ankündigungsphase). Ein Mitbieten ist noch nicht möglich. Sie dient der ersten Informationsbeschaffung durch den Interessenten.

In der zweiten Phase können jederzeit Kaufpreisangebote abgegeben werden (Bietphase). Voraussetzung hierfür ist die Freischaltung. Dazu füllen Sie unseren Bietantrag für das Objekt aus, unterschreiben ihn und übersenden diesen zusammen mit Ihrer Personalausweiskopie und einem Bonitätsnachweis an uns. Innerhalb weniger Tage werden Sie zur Online-Auktion Ihres Wunschobjekts freigeschaltet und können nun Kaufpreisangebote abgeben.

Die Zeitspannen von Präsenz- und Bietphase werden durch den Verkäufer bestimmt. In der Regel betragen sie jeweils 4 Wochen.

30 Sep. 2005

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Gibt es Bietagenten?

Ja. Der Bietagent ist immer aktiv, auch wenn der Interessent gerade nicht online ist. Er sorgt automatisch dafür, dass im Namen des Interessenten geboten wird, falls dieser von jemand anderem überboten wird. Man gibt in diesen Bietagenten also nur einmal das Maximalgebot ein, den man bereit ist für das Objekt zu zahlen. Der Bietagent erhöht das Gebot immer nur um den geringst möglichen Bietschritt, aber höchstens bis zum Maximalgebot. Das Maximalgebot wird also in keinem Fall überschritten.

30 Sep. 2005

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Welche Kosten fallen für den Käufer an?

Die Immoauktionen sind für Käufer courtagepflichtig in Höhe von 1 % (exkl. MwSt.) des Kaufpreises. Die Fälligkeit entsteht mit Unterzeichnung des Kaufvertrages. Bitte beachten Sie auch weitere Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer (ca. 3,5%), Notarkosten (ca. 1,5%) und Grundbucheintragungskosten. Vgl. Preisliste.

30 Sep. 2005

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Wo kann ich die online zu ersteigernden Objekte besichtigen?

Eine Besichtigung der Objekte vor Ort ist möglich. Termine sind in der jeweiligen Objektbeschreibung zu finden oder mit dem Verkäufer selbst individuell abzustimmen.

30 Sep. 2005

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Was passiert, nachdem ich ein Objekt online ersteigert habe?

Endet die Online-Auktion und Sie haben das höchste Kaufpreisangebot eingestellt, haben Sie gewonnen. Der Verkäufer und Sie erhalten eine E-Mail zur Bestätigung. Nun sollten Sie umgehend einen Termin mit Ihrem Notar und dem Verkäufer finden, um den Kaufvertrag unter Zugrundelegung des Kaufpreises und Übergabedatum (in der Regel zum nächsten 1. des Folgemonats) zu unterzeichnen. Die Notarwahl wird in der Regel vom Käufer getroffen. Wir empfehlen einen Notar in der Nähe des Objekts aufzusuchen.

 
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